Die Änderung des Steuergesetzes (Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen) wurde mit 72.32% angenommen.
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Die SP Kanton Schaffhausen hat an ihrer Delegiertenversammlung die NEIN-Parole beschlossen. Sie empfielt Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, diese Gesetzesänderung abzulehnen.
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Änderung des Steuergesetzes (Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen)
Die beantragte Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 20. März 2000 (StG; SHR 641.100) bezweckt die steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Versicherungsabzüge für natürliche Personen (Art. 35 Abs. 1 lit. g StG) sowie eine Senkung der Tarife bei der Vermögenssteuer (Art. 49 Abs. 2 und 3 StG).
Konkret ist vorgesehen, dass der Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen von Sparkapitalien für verheiratete Steuerpflichtige neu 7'500 Franken (bisher 3'500 Franken) und für alleinstehende Steuerpflichtige 3'750 Franken (bisher 1'700 Franken) betragen wird. Der Abzug für Kinder und unterstützte Personen soll 1'000 Franken (bisher 700 Franken) betragen. Bei der Vermögenssteuer sollen für die jährliche einfache Kantonssteuer neu folgende Tarife gelten: 0,9% für die ersten 350'0000 Franken (bisher 1% für die ersten 200'000 Franken) 1,9% für die weiteren 400'000 Franken (bisher 2% für die weiteren 300'000 Franken), 2,95% für die weiteren 1 Mio. Franken (bisher 3% für die weiteren 500'000 Franken). Die Maximalbelastung von 2,3% ist neu für vermögen über 1.75 Mio. Franken (bisher über 1 Mio. Franken) vorgesehen.
Durch diese Anpassungen wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der privaten Haushalte gestärkt und verringert sich der Abstand der steuerlichen Belastung zu den Nachbarkantonen Thurgau und Zürich weiter. Von der Erhöhung der Versicherungsabzüge werden rund 80% der Steuerpflichtigen und von der Senkung des Tarifes bei der Vermögenssteuer rund 40% der Steuerpflichtigen profitieren können.
Beim Kanton ist mit Mindereinnahmen von insgesamt 7,5 Mio. Franken pro Jahr und bei den Gemeinden mit Mindereinnahmen von insgesamt 6,9 Mio. Franken zu rechnen. Bis ins Jahr 2026 kann der Kanton jährlich 2,5 Mio. Franken seiner Ausfälle über eine finanzpolitische Reserve finanzieren, welche beim Rechnungsabschluss 2019 für die Erhöhung des Versicherungsabzuges beschlossen wurde.
Quelle: VoteInfo