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Revision des Steuergesetzes
Die Vorlage zur Änderung des Schaffhauser Steuergesetzes umfasst drei Bereiche:

Anpassung an Bundesrecht -Kein Abzug mehr für Bestechungsgelder an Private und für ausländische Bussen
Bestechungsgelder an Private und im Regelfall ausländische Bussen dürfen steuerlich nicht mehr als Aufwand geltend gemacht werden. Bestechungsgelder an Amtsträger bleiben wie bis anhin nicht abzugsfähig. Wegen der Änderungen des Aktienrechts müssen Begriffe im Steuerrecht angepasst werden.

Flexibilisierung Gewinnsteuersatz mittels Zusatzbesteuerung - Erhalt der steuerlichen Atraktivität
Weltweit gibt es Bestrebungen, einen minimalen Steuersatz für international tätige Unternehmen einzuführen. Damit der Kanton Schaffhausen für betroffene Unternehmen weiterhin attraktiv bleibt, soll nach dem Vorbild anderer Kantone der Gewinnsteuersatz für Unternehmen auf deren Antrag hin erhöht (nicht aber reduziert) werden können, so dass er einer aus Sicht eines anderen Staates akzeptierten Höhe entspricht. Diese Zusatzbesteuerung könnte zu höheren Steuereinnahmen führen.

Kleinere redaktionelle Anpassungen - Wegfall Aufwandbesteuerung
Neben einer redaktionellen Anpassung von Art. 192a StG und des Randtitels zu Art. 194 StG sind noch die Bestimmungen zu Aufwandbesteuerung formell aufzuheben, da die bundesrechtliche Grundlage weggefallen ist. Diese Änderungen vermeiden Mindereinnahmen, lösen keine Mehrausgaben aus und führen allenfalls zu höheren Steuereinnahmen. Der Kantonsrat hat der vorliegenden Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern mit 42 Ja zu 6 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen deutlich zugestimmt. Der Nachvollzug des Bundesrecht und die redaktionellen Anpassungen waren unumstritten. Die Zusatzbesteuerung für Unternehmen lehnte dagegen eine Minderheit ab. Die Argumente der jeweils befürwortenden Mehrheiten und der ablehnenden Minderheiten im Kantonsrat sind im Kapitel "Erwägungen des Kantonsrats" dargestellt.  
Das Abstimmungsresulatat im Kanton Schaffhausen hat ein Endresulat von 68.14% JA erreicht.

>>> Schaffhauser Nachrichten: 2021-11-29 Deutliches Ja zum Steuergesetz
Die SP Kanton Schaffhausen hat an ihrer Delegiertenversammlung die NEIN-Parole beschlossen. Sie empfielt Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, diese Gesetzesänderung abzulehnen.
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