Reglement Nutzung öffentlicher Raum - sp-resso.ch

SP Stein am Rhein - Oberer Kantonsteil
SP-resso.ch
Direkt zum Seiteninhalt
Einhaltung von Regeln löst Fragen aus
Kaum ist er wieder im Steiner Einwohnerrat, schon meldet sich Peter Spescha (SP) mit einer Interpellation zu Wort. Er stellt mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem abgelehnten Reglement Nutzung öffentlicher Raum. (Zur Interpellation Spescha.)

STEIN AM RHEIN. Es war eine empfindliche Klatsche für den Steiner Stadtrat. Bekanntlich hatte eine knappe Mehrheit von 50,6 Prozent der Stimmberechtigten das neue Reglement zur Nutzung des öffentlichen Raums am 18. Juni abgelehnt (die SN berichteten). Somit sind die alten Reglemente und Verordnungen, die diesen Bereich abdecken (unter anderem Boulevardverordnung und Reklameverordnung) weiterhin uneingeschränkt gültig und einzuhalten, respektive umzusetzen.

Dieser Auffassung ist der am 22. Oktober als Ersatzmitglied gewählte SP-Einwohnerrat Peter Spescha und schreibt in einer Interpellation: «Wer nun aber diese Verordnungen studiert und mit dem Ist-Zustand vergleicht, stellt fest, dass dem leider nicht so ist.» Er zitiert aus Artikel 8 der Boulevardverordnung über Boulevard- Restaurants auf öffentlichem und privatem Grund, wonach auf öffentlichem Grund das Aufstellen von Einrichtungen wie Buffetanlagen
und dergleichen, Soft-Ice-Apparate, Kaffeemaschinen, Grillapparate, Fruchtpressen, Mixer und Geschirrspüler und Ähnliches verboten ist.

Werden Reglemente eingehalten?
Wie Spescha auf Anfrage sagt, habe er hauptsächlich im Bereich Untertor andere Beobachtungen gemacht: «Jede und jeder von uns konnte aber feststellen, dass solche Apparate und Einrichtungen während den vergangenen Sommermonaten auf öffentlichem Grund aufgestellt und geduldet wurden.» Dies bringe ihn dazu, mehrere Fragen zu stellen. So möchte er wissen, ob der Stadtrat grundsätzlich der Meinung ist, dass die alten Reglemente eingehalten werden müssen und ob die bisherigen Reglemente in der Altstadt eingehalten werden. Falls diese Fragen mit Nein beantwortet
werden: «Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, oder was wurde unternommen, um den Ansprüchen der Reglemente gerecht zu werden?»

Auch die Kosten sind ein Thema
Eine weitere Frage des neuen Einwohnerrates betrifft die Kosten für die Erarbeitung des nun abgelehnten Reglements Nutzung öffentlicher
Raum und der dazu gehörenden Verordnung. Verschiedene Arbeitsgruppen hätten gemäss Spescha über die letzten Jahre das nun abgelehnte Regelwerk erarbeitet, dies auch unter Einbezug externer Fachleute. «Ich bin der Meinung, der Stimmbürger hat das Recht zu erfahren, welche Kosten für die Erarbeitung dieses Reglements und der zugehörigen Verordnung entstanden sind», schreibt Spescha.

Schaffhauser Nachrichten, 4. November 2023, Thomas Martens
Aus dem sp-resso.ch-Archiv die gesammelten Presseartikel zu diesem Thema:
>>> Schaffhauser Nachrichten: 2023-05-24 Stadtrat und Gewerbeverband weiter im Clinch
>>> Schaffhauser Nachrichten: 2023-05-31 Überrascht über hitzige Debatte
>>> Schaffhauser AZ: 2023-06-22 Nein zum Reglement
>>> Schaffhauser Nachrichten: 2023-11-20 Parkhaus nimmt die erste Hürde
>>> Schaffhauser Nachrichten: 2023-11-22 Nun geht es um die Umsetzung der Regeln
Nun geht es um die Umsetzung der Regeln
Wie aus den Antworten auf eine Interpellation des Steiner Einwohnerrats Peter Spescha hervorgeht, will der Stadtrat die aktuell gültigen
Vorschriften zur Nutzung des öffentlichen Raums strikter anwenden als bis anhin. Ein Bürokratiemonster soll daraus aber nicht entstehen.

STEIN AM RHEIN. Im Stadtgebiet Stein am Rhein wird der öffentliche Raum mehrfach nicht regelkonform genutzt. Dies geht aus der stadträtlichen Beantwortung einer Interpellation des neuen Einwohnerrats Peter Spescha (SP) hervor. Dieser hatte dem Stadtrat verschiedene Fragen zum abgelehnten
Reglement Nutzung öffentlicher Raum (SN vom 4. November) gestellt. Unter anderem dazu, ob der Stadtrat grundsätzlich der Meinung ist, dass die alten Reglemente eingehalten werden müssen und ob die bisherigen Reglemente in der Altstadt eingehalten werden. «Mit der Ablehnung des neuen Reglements gelten die bisherigen Regelungen und Verordnungen. Diese gültigen Erlasse gilt es umzusetzen», antwortete Werkreferentin Irene Gruhler Heinzer anlässlich der jüngsten Einwohnerratssitzung am Freitag. Die Stadtpolizei habe im August/September eine Bestandsaufnahme der Nutzung vorgenommen. «Eine solche Bestandsaufnahme wäre auch bei der Annahme des neuen Reglements erfolgt», sagte Gruhler Heinzer und fügte hinzu: «Die Bestandsaufnahme hat verschiedene, nicht den gültigen Erlassen entsprechende Nutzungen des öffentlichen Raums aufgezeigt.» Wo und welche genau das waren, gab die Werkreferentin nicht bekannt.

Vorschriften besser durchsetzen
Um den Ansprüchen der Reglemente gerecht zu werden, erarbeite die Verwaltung aktuell einen Vorschlag für den Stadtrat, wie mit der aktuellen Situation umgegangen werden soll. «Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die aktuellen Erlasse nicht überall eingehalten werden. Es geht nun darum,
wo möglich den aktuellen Zustand zu legalisieren und wo notwendig die Erlasse durchzusetzen », erklärte Gruhler Heinzer. Die Legalisierung
betreffe vor allem die private Nutzung des öffentlichen Raums. Die Durchsetzung der bestehenden Erlasse sei beispielsweise im Bereich der Gebühren
notwendig. Als Beispiel führte Gruhler Heinzer an, dass die Gebühren für Warenauslagen in den vergangenen Jahren nicht pro Quadratmeter, sondern pro Warenauslage errechnet worden seien. Für Privatleute gebe es aktuell nur eine Regelung, die sie betrifft. Demnach müsse jede Nutzung des öffentlichen Raums durch den Stadtrat bewilligt werden. Der Stadtrat und die Verwaltung würden nun für die private Nutzung eine tragbare Lösung suchen,
ohne zu viel Bürokratie. Eine Möglichkeit wäre die im abgelehnten Reglement vorgesehene Meldepflicht. «Der Stadtrat kann nicht jeden Blumentopf einzeln bewilligen. Absicht ist, dass niemand Blumentöpfe, Tische oder Bänke wegräumen muss. Der Stadtrat wünscht sich eine lebendige und
grüne Stadt», meinte Gruhler Heinzer. Wie Peter Spescha im Anschluss an die Beantwortung seiner Fragen ausführte, habe er sich aus gutem Grund auch nach den Kosten für die Erarbeitung des abgelehnten Reglements Nutzung öffentlicher Raum und der dazu gehörenden Verordnung
erkundigt: «Mein Eindruck ist, dass das Referendum nicht ausschliesslich aus sachbezogenen Argumenten abgelehnt wurde. Ich bin überzeugt, dass die meisten das Reglement überhaupt nicht gelesen haben. » Darum sei es wichtig zu wissen, wie viel solche Aktionen kosten. «Die externen Kosten für die Erarbeitung des Reglements samt Verordnungen sowie die Begleitung des politischen Prozesses belaufen sch auf 44 300 Franken», sagte Gruhler Heinzer. Darin enthalten seien unter anderem die Entwicklung des Regelwerks, die Erarbeitung des Vernehmlassungsberichts, der Entwurf der neuen Vorlage Bewilligungen, die Beratungsfunktion und Unterstützung bei verschiedenen Präsentationen, die Vorlage an den Einwohnerrat, das Abstimmungsmagazin und der Informationsanlass. Hinzu kämen noch Sitzungsgelder von 6762 Franken für die Arbeitsgruppen. Die Kosten seien in den Jahren 2020 bis 2023 entstanden.

Volkswille wird respektiert
Einwohnerrat Markus Vetterli (SP) fragte, ob der Stadtrat die Vorlage nochmals zur Abstimmung bringen wolle. Für Stadtpräsidentin Corinne Ullmann (SVP) steht fest: «Aktuell werden wir sie nicht wieder bringen, sicher nicht in dieser Legislatur.» Auch für sie lag auf der Hand, dass es bei der Volksabstimmung weniger um die Inhalte des Reglements gegangen sei. Gruhler Heinzer wies darauf hin, dass es «nicht opportun » sei, ein oder zwei Jahre nach der Volksabstimmung wieder eine Vorlage zu bringen: «Wir respektieren den Volkswillen.» Man habe Bestimmungen, die aber nicht
überall durchgesetzt würden. «Da müssen wir jetzt noch kurzfristige Lösungen finden », so die Werkreferentin. Ob der Stadtrat analysiert habe, aus welchen Gründen die Ablehnung des Reglements zustande gekommen ist, wollte Einwohnerrat Claudio Götz (Pro Stein) wissen. Stadtpräsidentin Ullmann wollte sich diesbezüglich auf keine Spekulationen einlassen und liess sich auch nicht in die Karten blicken: «Wir können uns nicht dazu äussern,
was wir intern besprochen haben. Wir haben keine Analyse gemacht und können nicht definitiv sagen, warum es zur Ablehnung kam.» Einwohnerrat Boris Altmann (parteilos) nahm an, dass das mit der geplanten Umgestaltung der Schiffländi zu tun gehabt hatte: «Da ist viel Missinformation verbreitet worden. Jetzt fangen wir an, Blumentöpfli und Bänkli zu regulieren, das ist sehr schade.» In Selbstkritik übte sich hingegen Roman Suter (FDP): «Wir können uns auch selber an der Nase nehmen. Die Fraktionen und Parteien hätten sich mehr für die Vorlage einsetzen sollen. Das ist eine Lehre, die wir ziehen können.»

22. November 2023, Thomas Martens, Schaffhauser Nachrichten

2020 - Created with WebSite X5
WHO WE ARE
SP-  Co-Präsidium                    
Claudia Pia Eimer
Oehningerstrasse 11
CH-8260 Stein am Rhein
Tel.:      +41 52 740 31 71

SP-  Co-Präsidium
Roman Sigg
Wagenhauserstrasse 17                
CH-8260 Stein am Rhein
Tel.:       +41 76 381 39 90              
GALLERY

Redaktion
Ruedi Rüttimann
Köhlerweid 9
CH-8260 Stein am Rhein
Tel.: +41 52 741 43 47

SP-Stadträtin
Irene Gruhler Heinzer
Rathausplatz 1                   
CH-8260 Stein am Rhein         
Tel.:       +41 79 750 83 91         
WHERE WE ARE
SP- Co-Präsidium
Claudia Eimer
Oehningerstrasse 11
CH-8260 Stein am Rhein
Tel.:      +41 52 741 31 71

SP- Co-Präsidium
Roman Sigg         
Wagenhauserstrasse 17
CH-8210 Stein am Rhein          
Tel.:       +41 076 381 39 90             
Zurück zum Seiteninhalt