Freiheit und körp. Unversehrtheit - sp-resso.ch

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Nein zur Impfpflicht-Initiative

Ausgangslage
Das SARS-CoV2-Virus hat während zwei Jahren einen grossen Teil des gesellschaftlichen Lebens in der Schweiz bestimmt. Diverse, teilweise einschneidende Massnahmen wurden erlassen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und die Überlastung der Spitäler zu vermeiden. Auch die rasche Entwicklung von Impfstoffen weltweit sowie deren Verfügbarkeit für die Bevölkerung spielte eine wichtige Rolle, weil die Impfung das wirksamste Mittel zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten ist. Noch bevor ein Impfstoff in der Schweiz zugelassen wurde, lancierte die Freiheitliche Bewegung Schweiz am 1. Dezember 2020 die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit».
Sowohl der Bundesrat als auch der Nationalrat lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Unterstützung erhielt die Initiative einzig aus der SVP-Fraktion.

Die Initiative
Die Initiative verlangt, dass in Artikel 10 der Bundesverfassung (Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit) ein neuer Absatz 2bis eingefügt wird. Dieser sieht vor, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen.

Gründe für ein Nein
Zu allgemein formuliert. Der Initiativtext enthält keinerlei explizite Erwähnung von Impfungen. Die Initiative verlangt generell, dass bei jedem staatlichen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Somit ist die Initiative nicht nur zu weit gefasst, sondern auch untauglich. Zudem tangiert die Initiative insbesondere das staatliche Gewaltmonopol (Polizeiwesen, Strafverfolgung und Strafvollzug, Militär, Ausländer- und Asylwesen etc.). Insofern zielt die Initiative weit über Impfungen hinaus und schafft damit in verschiedenen Bereichen neue Probleme sowie Rechtsunsicherheit. Schliesslich schränkt sie ebenfalls den Handlungsspielraum der Behörden bei der Pandemiebekämpfung zu stark ein.

Bereits heute gilt: Keine Impfung ohne Einwilligung
Bereits heute darf in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Für jede Impfung braucht es die Einwilligung der betroffenen Person. Nichtsdestotrotz kann es für eine Person berufliche oder soziale Konsequenzen haben, wenn diese eine Impfung ablehnt. Bei Gesundheitsfachpersonen kann etwa der Wechsel in eine andere Abteilung eine Möglichkeit sein. Zur Bekämpfung von Epidemien sieht das Epidemiengesetz zudem die Möglichkeit vor, dass die Kantone oder der Bundesrat eine Impfung für bestimmte Personengruppen und für eine begrenzte Zeit für obligatorisch erklären können. Dies, wenn eine erhebliche Gefahr besteht und die Bevölkerung nicht mit anderen Massnahmen geschützt werden kann. Die Stimmbevölkerung hat sich in der Abstimmung über das Epidemiengesetz im Jahr 2013 denn auch klar für die Möglichkeit eines beschränkten Impfobligatoriums ausgesprochen.

SP-Schweiz, 01. 04. 2024

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