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Medienmitteilung – SP Kantonsratsfraktion
Einreichung Kleine Anfrage: Schaffhauser Kantonalbank kürzt Mutterschaftsurlaub/Kantonsrat
 
 
Zur Kürzung des Mutterschaftsurlaubes bei der Schaffhauser Kantonalbank hat SP-Kantonsrätin Irene Gruhler Heinzer, Stein am Rhein, heute im Kantonsrat eine Kleine Anfrage eingereicht.
 
Die Schaffhauser Kantonalbank hat ihren weiblichen Angestellten zwei Wochen Mutterschaftsurlaub von 16 auf 14 Wochen gestrichen. Die Begründung: «Der Gesetzgeber hat neu einen Vaterschaftsurlaub vorgesehen. Daher ist es im Sinne der Gleichbehandlung richtig, die Dauer des Mutterschaftsurlaubes auf 14 Wochen anzupassen.»
 
Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub seit dem 1.1.2021 wie auch die Mutterschaftsentschädigung von der Erwerbsersatzordnung (EO). Da der bisherige erbrachte zweiwöchige Vaterschaftsurlaub von der Schaffhauser Kantonalbank als freiwilliger Beitrag finanziert wurde, kann die Schaffhauser Kantonalbank diesen Betrag nun einsparen. Umso unverständlicher ist die gleichzeitige Streichung von zwei Wochen Mutterschaftsurlaub mit obiger Begründung. Der Gedanke drängt sich auf, dass hier einschneidend bisher erbrachte Leistungen für die Angestellten eingespart werden sollen.
 
Der Kanton hat in seiner Haltung für die Wahrung der Rechte von Angestellten in öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Vorbildfunktion. In diesem Zusammenhang, vor allem bezüglich der Gleichbehandlung der Geschlechter und der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Förderung von Frauen in der Berufswelt, bittet Irene Gruhler Heinzer den Regierungsrat um Beantwortung einiger Fragen in einer Kleinen Anfrage. Sie will u.a. wissen, für welche Haltung die Regierung und ihr Vertreter Dino Tamagni im Bankrat der Schaffhauser Kantonalbank eintritt bezüglich Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie hoch der Betrag ist, der durch diese Kürzungen eingespart wird und ob die Regierung sich für das Rückgängigmachen der Reduktion einsetzen wird.
 
 
Irene Gruhler Heinzer
 
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