Befristete Steuersenkung - sp-resso.ch

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Die Änderung des Steuergesetzes (Befristete Steuersenkung aufgrund Corona-Krise) wurde mit 72.99% angenommen.

Änderung des Steuergesetzes (Befristete Steuersenkung aufgrund Corona-Krise)
Die SP Kanton Schaffhausen hat an ihrer Delegiertenversammlung die NEIN-Parole beschlossen. Sie empfielt Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, diese Gesetzesänderung abzulehnen.

Die Corona-Krise ist nicht nur eine grosse gesundheitspolitische Herausforderung, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Bevölkerung. Die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über die die direkten Steuern vom 20. März 2000 (StG; SHR 641.100) bezweckt, die finanzielle Situation der Bevölkerung und der Wirtschaft mittelfristig zu stabilisieren. Während den Jahren 2022 bis 2024 sollen hierfür steuerliche Entlastungen gelten.

Für die Bevölkerung ist vorgesehen, dass der Kantonssteuerfuss befristet um zwei Prozent der einfachen Kantonssteuer gesenkt wird (Art. 240 Abs. 1 St.G). Zudem sollen Entlastungsabzüge, welche vom Reineinkommen als steuerfreie Beträge abgezogen werden können, vorübergehend um 50% erhöht werden (Art. 37 Abs. 1 lit. d StG).  Dadurch ist sichergestellt, dass auch die tiefen Einkommen steuerlich spürbar entlastet werden. Durch die beiden Massnahmen erhöht sich der finanzielle Handlungsspielraum für natürliche Personen befristet um gut 5,9 Mio. Franken pro Jahr.

Für alle Unternehmen soll der Steuerfuss befristet um ein Prozent der einfachen Kantonssteuer gesenkt werden. Weiter wird die Minimalsteuer auf im Kanton gelegenen Grundstücken temporär von heute 1.5% um o.1% auf neu 1.4% gesenkt und die Mindessteuer (einfache Kantonssteuer) für Kapitalgesellschaften um die Hälfte auf 100 Franken und für Genossenschaften auf 50 Franken reduziert (Art. 240 StG). Von dieser Anpassung profitieren die kleinen und mittleren Unternehmen. Der finanzielle Handlungsspielraum der juristischen Personen erhöht sich befristet um 1.7 Mio. Franken pro Jahr.

Beim Kanton ist in den Jahren 2022 bis 2024 mit Mindereinnahmen von insgesamt 6.8 Mio. Franken und bei den Gemeinden mit Mindereinnahmen von insgesamt 0.8 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen. Dabei kann der Kanton jährlich 6.3 Mio. Franken seiner Ausfälle über eine finanzpolitische Reserve finanzieren, welche beim Rechnungsabsdchluss 2020 für eine befristete Steuersenkung aufgrund der Corona-Krise beschlossen wurde. Die Anpassungen bei der Mindessteuer und der Minimalsteuer auf Liegenschaften können nicht über die finanzpolitische Reserve finanziert werden.

Quelle: VoteInfo
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