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SP Stein am Rhein - Oberer Kantonsteil
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Knapper Sieg für den Gewerbeverein
Mit 691 Ja gegen 708 Nein lehnten die Steiner Stimmberechtigten in einem Referendum das Reglement zur Nutzung des öffentlichen Raums denkbar knapp ab.
Schaffhauser Nachrichten
Die SP Stein am Rhein oberer Kantonsteil sagt klar JA zum Reglement "Nutzung öffentlicher Raum"
Reglement Nutzung öffentlicher Raum
Liebe Mitbürgerinnen
Liebe Mitbürger
Der Stadtrat Stein am Rhein hat ein neues Reglement für die
Nutzung des öffentlichen Raums erarbeitet. Der Einwohnerrat hatte
das neue Reglement am 24. Februar 2023 mit 8 zu 3 Stimmen
genehmigt.
Der Gewerbeverein Stein am Rhein hat das Referendum dagegen
ergriffen. Das Referendum ist mit 128 Unterschriften zustande
gekommen.
Damit kommt das Geschäft an die Urne. Am 18. Juni 2023 stimmt
die städtische Stimmbevölkerung über das Reglement Nutzung
öffentlicher Raum ab.
Der Stadtrat und der Einwohnerrat empfehlen Ihnen, das Reglement
Nutzung öffentlicher Raum anzunehmen.
Überrascht über die hitzige Debatte
Dass die Bestimmungen im Reglement und der Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Raums je nach Betroffenheit unterschiedlich beurteilt werden, liegt in der Natur der Sache. Gastwirte und Gewerbetreibende nutzen den öffentlichen Raum, um ihr Angebot attraktiver zu machen und möchten natürlich möglichst grosse Freiheiten. Da der öffentliche Raum aber allen gehört und die Bedürfnisse aller Nutzer berücksichtigt werden müssen, braucht es Regeln. Schaut man auf die in den letzten Jahren und Jahrzenten allgemein zunehmende Streit- und Prozesslust in unserer Gesellschaft, habe ich Verständnis dafür, dass Regeln nicht strenger aber klarer formuliert werden müssen.
 
Die Forderung des Gewerbevereins, die Verordnung in das Reglement zu integrieren, ist aus demokratischer Sicht ein brandgefährlicher Eingriff in das Grundgerüst der Zuständigkeiten auf den verschiedenen Entscheidungsebenen. Unser demokratisches System, auf das wir doch immer mit Stolz verweisen, funktioniert nicht nur auf unseren drei Staatsebenen gut und zuverlässig, sondern auch auf den drei Zuständigkeitsstufen. Auf der Verfassungsstufe muss zwingend das Volk befragt werden. Für die Gesetzes- und Reglementsstufe ist das Parlament zuständig und mit dem Referendumsweg, der hier verständlicherweise gegangen wurde, hat das Volk auch das letzte Wort. Die Verordnungstufe übertrug man wohlweislich der Exekutive, um flexibel und zeitgemäss auf Veränderungen reagieren zu können. Da unsere direktdemokratischen Prozesse Abläufe grundsätzlich verlangsamen, hat man die Verordnungebene bewusst in die Hand der Exekutive (Stadtrat) gegeben, da diese schneller reagieren und nötige Anpassungen vornehmen kann. Sollte es der Stadtrat in der Zukunft mit einzelnen Anpassungen der Verordnung nach dem Geschmack des Einwohnerrates übertreiben, kann dieser jederzeit eine Motion einreichen und überweisen, der den kritisierten Punkt auf Reglementsstufe setzt und nach dem Gusto des Einwohnerrates regelt. Diese Zuständigkeit der Exekutive für Verordnungen hat sich auf allen drei Staatsebenen über Jahrzehnte bewährt. Stellen Sie sich vor, sie müssten sich auf Bundesebene über eine Verordnung im Zollwesen schlau machen und darüber abstimmen. Oder zum Beispiel auf kantonaler Ebene über die „Verordnung über das Pfandleihgewerbe“ (ja diese Verordnung gibt es) mitentscheiden.
 
Ein Ja zum vorliegenden Reglement samt Verordnung regelt, das was geregelt werden muss, und dass in der nötigen Klarheit.
 
Ach ja, da ist noch etwas………. Die Vermischung der Schiffländegestaltung mit dieser Referendumsabstimmung löst unnötigerweise Konfusion aus. Erstens wird im Artikel 16 der Verordnung eine Ausnahmeregelung zur Gestaltung und Möblierung von Aussengastwirtschaften verankert und zweitens werden wir noch über das detailliert ausgearbeitete Bauprojekt abstimmen können. Wenn die Planung abgeschlossen ist und alle Fakten auf dem Tisch liegen, ist der richtige Zeitpunkt, darüber zu debattieren.
  
Stein am Rhein, 26. Mai 2023,
Andreas Frei
Alibrando als Goethes Zauberlehrling
Antonino Alibrando versucht sich mit einem Teil des Gewerbevereins in der Abstimmung zum «Reglement Nutzung öffentlicher Raum» für einmal als Zauberlehrling oder Zampano. In Goethes Gedicht heisst es: „Und sie laufen! Nass und nässer wird's im Saal und auf den Stufen. Welch entsetzliches Gewässer!
Hier sind es nicht die Gewässer, sondern die Behauptungen, Vermutungen, Emotionen und alternative „Fakten“. Vom halbpatzig wahrgenommenen Mitspracherecht in der Vernehmlassung während des Entstehungsprozesses dieser Vorlage gar nicht zu reden. Fakt ist, zwischenzeitlich hat man das grosse Ganze völlig aus den Augen verloren.
Als Steuerzahler nehme ich den Stadtrat seit Jahren so wahr, dass er das Gewerbe wo möglich immer unterstützt, was auch mich ein paar Fränkli kostet und ich will deshalb die Deutungshoheit über den öffentlichen Raum nicht den Alibrandos überlassen. Diese nehmen den Stadtrat offenbar scharfzüngig als Feind wahr, der sie „vernichten“ will. Das könnte den Gewerbeverein viel Sympathie kosten!
Zurück zu Goethes Zauberlehrling, dort heisst es: “In die Ecke, Besen! Besen! Seid's gewesen. Denn als Geisterruft euch nur, zu seinem Zwecke, erst hervor der alte Meister“. Und das ist hier der Souverän. Unterstützen Sie mit mir die ausgewogene Vorlage des Stadtrates am 18. Juni mit einem Ja und machen Sie das Gleiche auch beim Klimaschutz. Blumentöpfe hin oder her.

Peter Keller
Stein am Rhein, 05.06.2023
Leserbrief Reglement Nutzung öffentlicher Raum RegNöR:
Mit dem Reglement Nutzung öffentlicher Raum, RegNöR, kommt eine wichtige Vorlage zur Abstimmung, hinter der langjährige sorgfältige und breit abgestützte Arbeiten in verschiedenen Gremien stecken, notabene unter Einbezug des Gewerbes. Im Reglement wurden bisher kompliziert auf verschiedene Ebenen verstreute Regelungen übersichtlich und modernisiert zusammengeführt und komplettiert – neu wird zudem die Nutzung des gesamten öffentlichen Raums, nicht nur die Altstadt, geregelt.
 
Das Reglement wurde im Einwohnerrat mit sehr grosser Mehrheit verabschiedet.
 
Mit dem Referendum durch den Gewerbeverein werden aus meiner Sicht ganz klar Partikularinteressen verfolgt. Es ist mir darum wichtig, folgende Punkte für die Allgemeinheit klarzustellen:

  • Es fehlt in der Politik nicht an Goodwill gegenüber dem Gewerbe: Die Gebühren für das Gewerbe zur Nutzung des öffentlichen Grundes sind bewusst äusserst moderat gehalten im regionalen Vergleich.

  • Dass eine Schadenhaftung für die genutzten Flächen eingeführt wird, ist absolut im Interesse der Öffentlichkeit (Finanzfolgen bei Schäden, wie nach Zirkusbesuchen z.B. gehabt!)
 
  • Die Aussagen des Gewerbevereins im Abstimmungsbüchlein, dass Salmenstübli und Tiergarten zumachen müssten, ist eindeutig falsch: Diese sind gemäss Definition gar keine Buvetten.
 
  • Das Reglement bringt massive Vereinfachungen gegenüber den heutigen Regelungen. So besteht in einigen Punkten nur noch Meldepflicht statt Bewilligungspflicht, was auch die Behörden deutlich entlastet.
 
  • Die Schiffländegestaltung hat nichts mit diesem Reglement zu tun – Podeste sind gemäss Reglement erlaubt und erhalten sogar eine ordentliche Grundlage für einen ganzjährigen Betrieb, ohne Spezialbewilligung wie heute!
 
  • Damit sind die Behauptungen des Gewerbevereins auf seinen Plakaten – «mehr Vorschriften, mehr Bürokratie, mehr Regulierung», etc. - eindeutig Fake News.
 
Aus meiner Sicht kommt ein modernes, gut strukturiertes, inhaltlich sinnvolles und zukunftsfähiges Regelwerk zur Abstimmung, dem ich Ausgewogenheit attestiere. Ich bitte Sie, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, herzlich, diesem grossen und wichtigen Werk mit Überzeugung zuzustimmen.
 
Stein am Rhein, 30. 05.2023
Markus Vetterli, Einwohnerrat
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