Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz)

Das Gesetz über die Informatik Schaffhausen bezweckt die Überführung der bestehenden IT-Organisation «Kanton und Stadt Schaffhausen Datenverarbeitung», kurz KSD, in eine kantonale unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Damit einhergehend wird die bisher als gemeinsamer Betrieb von Stadt und Kanton Schaffhausen geführte KSD in das Alleineigentum des Kantons übergehen. Für den städtischen Anteil von 45% an der Finanzierung der KSD ist vom Kanton ein Betrag von 2.6 Mio. Franken an die Stadt Schaffhausen zu entrichten (separater Beschluss).

Bereits 2008 wurde der Prozess zur Entflechtung zwischen den beiden Eigentümern der KSD, Kanton und Stadt Schaffhausen, eingeleitet. Die
Evaluation der idealen Rechtsform sowie die Frage, ob die Weiterführung der gemeinsamen Trägerschaft verfolgt werden soll, führte zur Erkenntnis, dass
die Überführung des heutigen Betriebs in eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts in der Hand des Kantons die zweckmässigste Organisationsform darstellt. Die KSD kann so ihre bewährte Struktur beibehalten, ist handlungs- und wettbewerbsfähig, aber trotzdem noch als Servicedienst Teil der kantonalen Verwaltung. Zudem können die bestehenden Verträge mit der Weiterführung der heutigen Betriebsform
ohne Unterbruch übernommen werden. Ebenso untersteht das Personal weiterhin dem kantonalen Personalrecht. Die Stadt Schaffhausen gibt ihre Eigentümerstellung auf und wird fortan Bestellerin bei der kantonalen IT-Anstalt sein. Sie wird als Ankerkundin im Kundengremium Einsitz nehmen. Mit dem Wechsel der Rechtsform und der Eigentumsverhältnisse soll auch ein Namenswechsel einhergehen. Die KSD soll zu «Informatik Schaffhausen» (ITSH) werden.

Mit der Ausgestaltung der Informatik Schaffhausen als unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts wird es weiterhin möglich sein, dass neben der
kantonalen Verwaltung auch die bestehenden weiteren Kundinnen und Kunden, insbesondere diverse Gemeinden, die Stadt Schaffhausen und andere
Anstalten wie die Spitäler Schaffhausen, weiterhin ihre Leistungen im bisherigen Umfang von Informatik Schaffhausen beziehen können. Dies wäre als ordentliche Dienststelle nur sehr schwer möglich. Da Informatik Schaffhausen in diesem Rechtskleid weiterhin als staatlicher Dienstleister gilt, können Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts Aufträge ohne Submissionsverfahren an Informatik Schaffhausen vergeben.

Neben der Regelung der Kompetenzen des Kantonsrats und des Regierungsrats wird für die Informatik Schaffhausen als strategisches Führungsorgan eine Verwaltungskommission geschaffen und mit der IT-Kommission ein Kundengremium eingeführt, welches über Standard-Services befinden soll. Das Personal verbleibt in öffentlich-rechtlicher Anstellung beim Kanton; mit entsprechenden Besoldungsvorgaben. Der Kantonsrat hat dem vorliegenden
Gesetz über die Informatik Schaffhausen mit 41 Ja- zu 6 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen am 5. Dezember 2022 deutlich zugestimmt. Von der Minderheit in Frage gestellt wurde insbesondere, ob mit der Ausgestaltung der Organisation als unselbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts die richtige Rechtsform gewählt wurde. Die Argumente der jeweils befürwortenden Mehrheiten und der ablehnenden Minderheiten
im Kantonsrat sind im Kapitel «Erwägungen des Kantonsrates» dargestellt.

Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, diesem Gesetz zuzustimmen.