Der Bundesrat und das Parlament wollen einen historischen Systemwechsel: Mit dem E-ID-Gesetz sollen private Unternehmen in Zukunft den digitalen Schweizer Pass (E-ID) ausstellen und sensible private Daten verwalten. An die Stelle des staatlichen Passbüros treten Grossbanken, Versicherungsgesellschaften und staatsnahe Konzerne.

Was will das neue E-ID-Gesetz?
Das Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) sieht die Entwicklung eines neuen amtlichen Ausweises vor: den digitalen Schweizer Pass (E-ID).
Die technische Lösung für die E-ID kommt nicht vom Staat sondern von privaten Anbieter:innen, den sogenannten Identitätsdienstleistern (IdP) wie die SwissSign Group. Diese sollen für die Entwicklung und den Vertrieb der elektronischen Identität zuständig sein. Der Bund wird nur noch als staatlicher Datenlieferant eingesetzt.
Das ist, als ob man die Identitätskarte am Schalter der Credit Suisse oder der CSS beantragen und beziehen würde, die Karte das Logo der Bank oder der Krankenkasse trüge und man sich gegenüber diesen privaten Institutionen ausweisen müsste, um zum Beispiel einen Betreibungsregisterauszug zu bestellen oder auf das elektronische Patientendossier zuzugreifen.

Wozu dient die neue E-ID?
Die E-ID soll im Internet als Nachweis der eigenen Identität verwendet werden können und ist vergleichbar mit der Identitätskarte oder dem Schweizer Pass im analogen Leben.
Damit können die Nutzer*innen von öffentlichen Dienstleistungen des E-Governments (von digitaler Steuerrechnung über E-Voting bis zum elektronischen Patientendossier) sowie von privaten Dienstleistungen (vom Online-Shopping über Online-Banking bis zu Online-Verträgen) profitieren.
Ein Dokument von dieser Bedeutung darf nicht in den Händen von privaten Konzerne oder Tech-Giganten liegen.
Warum wir keinen digitalen Schweizer Pass von privaten Unternehmen wollen.

Nein zum Geschäft mit unseren privaten Daten
Die Sicherung der Identität obliegt seit jeher dem Staat, der unter demokratischer Kontrolle steht. Es ist unverständlich, dass der Bund ausschliesslich private Akteure als E-ID-Aussteller*innen festschreibt. Damit erhalten die privaten E-ID-Aussteller die Verantwortung für die Speicherung und Verwendung unserer Daten.

Nein zu ungenügendem Datenschutz
Im Gegensatz zu den bisherigen Ausweisen würde jede Nutzung der E-ID bei den privaten Unternehmen –den sogenannten Identitätsdienstleister*innen (IdP) –aufgezeichnet und zentral gespeichert. Laut Gesetz dürfen diese Unternehmen zwar «die Daten, die bei einer Anwendung der E-ID entstehen, und darauf basierende Nutzungsprofile» nicht kommerziell verwerten. Die Daten dürfen jedoch für sechs Monate gespeichert werden. Dadurch entsteht ein Missbrauchspotenzial. Würde dem Prinzip der Datensparsamkeit gefolgt, wären sie hingegen unverzüglich zu löschen.

Nein zu einer «Lösung» mit Vertrauensverlust
Gemäss einer repräsentativen Umfrage wollen über 87 Prozent der Bevölkerung den digitalen Pass nicht von privaten Firmen, sondern vom Staat beziehen. Das Vertrauen in private Unternehmen fehlt. Mit dem E-ID-Gesetz haben sich Bundesrat und Parlament über den Willen der Bevölkerung hinweggesetzt.

Nein zu einer «Lösung» gegen den Willen der Kantone
Acht Kantone verwehren dem E-ID-Gesetz ihre Unterstützung, weil sie die Herausgabe von Ausweisen als hoheitliche Aufgabe des Staates erachten.

Der Bedarf nach einer einheitlichen und vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung (E-ID) speziell für E-Government-Anwendungen besteht. Im Moment müssen sich die Gemeinden und Kantone selbst und nach eigenem Ermessen darum kümmern, wie sich Benutzerinnen und Benutzer auf ihren Portalen authentifizieren lassen. Wir sind aber überzeugt, dass sensible private Daten der Bürger*innen nicht in die Hände von privaten Konzerne oder Tech-Giganten gehören.

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