Im September hat das Parlament ein neues Terror-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz lässt sich  mit den rechtsstaatlichen Werten der Schweiz nicht vereinbaren. Denn das Terror-Gesetz…

… schafft die Unschuldsvermutung ab.
Wer mutmasslich andere gefährdet, kann ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu neun Monate unter Hausarrest gestellt werden. Damit wären wir das erste und einzige westliche Land, das eine solch willkürliche Freiheitsberaubung kennt. Einzige Ausnahme: Die USA mit ihren Gefangenenlagern in Guantanamo.

… verletzt die Menschrechte.
Die Massnahmen im Gesetz werden nicht von einem Gericht, sondern von der Polizei auf den blossen Verdacht hin (keine Beweise nötig) angeordnet. Dies verstösst unter anderem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Über 50 Schweizer Rechtsprofessor*innen haben den Bundesrat vor diesen Rechtsverletzungen eindringlich gewarnt.
… ermöglicht den Freiheitsentzug bei Kindern:
Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren, sowie ab 15 Jahren bei Hausarrest ausgesprochen werden – ohne ordentliche gerichtliche Anordnung. Das ist ein Verstoss gegen die UN-Kinderrechtskonvention und hat der Schweiz scharfe Kritik der Vereinten Nationen eingebracht.

Fazit: Das Gesetz opfert den Rechtsstaat und den Schutz der Menschenrechte für die Terrorbekämpfung, ohne dass es der Schweiz mehr Sicherheit bringt. Im Gegenteil: Die Gesetzesvorlage sorgt für Unsicherheit und Willkür. Der Rechtsstaat ist nicht verhandelbar. Das geplante Terror-Gesetz ist der Schweiz unwürdig.