Presse 2019 - SP-resso

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Steiner Anzeiger...
2019-12-17 Argumentenbörse gegen die Flugscham:


Frauenfelder Nachrichten...


Schaffhauser Nachrichten...

Untersee Nachrichten


Flugblätter...




Meinungsfreiheit...

Die Meinungsfreiheit hat eine doppelte Funktion: Einerseits dient sie jedem einzelnen Menschen, seine Persönlichkeit zu entwickeln. Gleichzeitig ermöglicht sie den Meinungsaustausch im Kontakt mit anderen Menschen. Dabei ist es unwichtig, ob die Meinung sinnvoll, interessant und wertvoll ist. Jeder darf zeigen, was er denkt - ob in Bildern, einem Text oder im Gespräch.



Die Pressefreiheit...

Die Pressefreiheit erlaubt jedem, journalistisch tätig zu sein und das zu tun, was dafür notwendig ist. Daher ist auch der Druck, die Verbreitung etc. von der Pressefreiheit geschützt. Der Staat darf keinen Einfluss darauf nehmen und muss vielmehr dafür sorgen, dass die Medien auch bestehen können. Wie für die Meinungs- gilt für die Pressefreiheit: Auch wenn ein Zeitungsartikel, ein Beitrag im Fernsehen o.ä. qualitativ fragwürdig ist, ist er doch erlaubt. Die Verfassung schützt ihn.

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