Schifflände - SP-resso

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Provisorium oder Zaun an der Schifflände?
Am 21. Juni hat der Einwohnerrat dem Projekt zur Erstellung eines behindertengerechten Stegs zu den Kursschiffen der URh zugestimmt. Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt, dass der gesamte öffentliche Verkehr innert 20 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, per 31. Dezember 2023, behindertengerecht ist. Im Klartext, bis zu diesem Datum muss der Zugang zu den Schiffen der URh behindertengerecht umgebaut sein und das natürlich nicht nur in Stein am Rhein. Das vom Stadtrat präsentierte und vom Einwohnerrat mit Änderungen verabschiedete Projekt sieht den Bau eines schwimmenden Anlegestegs vor, welcher vor das Schiffländegebäude zu liegen kommt. Die Platzverhältnisse zwischen Steg und dem Gebäude genügen den gesetzlichen Vorschriften jedoch nicht. Die Möglichkeiten sind begrenzt. Entweder wird das Gebäude zurückgebaut oder entlang des Schifflandeplatzes gegen den Rhein ist eine Absturzsicherung, ein Zaun zu errichten. Was liegt näher, als das alte Provisorium zurückzubauen? Der Kiosk soll ohnehin aufgehoben werden, und die Verkaufsstelle ist in der Suumetzg gut untergebracht. Man kann sich fragen, ob es notwendig ist, in der Suumetzg neben dem URh-Büro auch ein WC unterzubringen, obwohl das nächste öffentliche WC keine 100 Meter entfernt ist. Streiten lässt sich auch darüber, ob die URh wirklich zwei Anlegeplätze braucht, respektive deren Bau verlangen kann. Nicht bestreiten lässt sich die Verpflichtung der Stadt, die Infrastruktur für die URh zur Verfügung zu stellen und diesen Zugang bis 2023 behindertengerecht umzubauen. Nur ein Ja an der Urne am 22. September bringt Stein am Rhein einen Schritt weiter. Ein Nein blockiert den längst überfälligen behindertengerechten Zugang zu den Kursschiffen, ohne uns jedoch von der gesetzlichen Verpflichtung zu befreien. Zur weiteren Information kann ich nur die Informationsveranstaltung am 29. August in der Mehrzweckhalle Schanz empfehlen.

Peter Spescha Einwohnerrat, Stein am Rhein

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--> Steiner Anzeiger: Kein Ruhmesblatt
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