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SP Stein am Rhein - Oberer Kantonsteil
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Die Solarinitiative
Sehr geehrte Stimmberechtigte
Am 9. Juni haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem JA zur «Solarinitiative» für eine lokale, sichere und günstige Stromversorgung einzusetzen.

Werden wir unabhängig
Aktuell wird weniger als die Hälfte des verbrauchten Stroms¹ im Kanton produziert. Das Potenzial wäre jedoch vorhanden, um den gesamten Jahresverbrauch auf/an unseren bestehenden Gebäuden und Anlagen zu produzieren.² Wir würden unabhängig vom Ausland werden, ohne Acker- oder Naturflächen zu verbauen. Die Technik hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Photovoltaikmodule sind um 100-mal günstiger geworden.³ Das Nachrüsten von Solaranlagen zahlt sich für die Hauseigentümer aus und ist wirtschaftlich attraktiv. Wenn Solaranlagen nur bei Neubauten installiert würden, dauerte es etwa 100 Jahre⁴, bis Schaffhausen seinen Jahresbedarf mit Solarenergie decken könnte.

Solaranlagen sind wirtschaftlich
Solaranlagen rentierten bereits in der Vergangenheit. Dies beweisen die tausenden im Kanton bereits installierten Anlagen. Um aber Investitionssicherheit über die gesamte Betriebsdauer zu gewährleisten, setzt sich die Initiative für eine attraktive Mindesteinspeisevergütung für Hauseigentümerinnen ein. Die Mieter und Stockwerkeigentümerinnen profitieren, weil der Strom vom eigenen Dach in der Regel 20% günstiger ist als das Standardstromprodukt.⁵

Es ist an der Zeit
Bei dieser Volksabstimmung geht es um den Grundsatzentscheid, dass geeignete, nicht anderweitig genutzte Dachflächen und Anlagen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden sollen. Welche Dächer das sind und wie die Initiative umgesetzt wird, liegt im Ermessen des Kantonsrates. Nutzen wir die Chance gemeinsam und stimmen dem Grundsatzentscheid für eine lokale und wirtschaftliche Stromversorgung zu.

Solarinitiative Schaffhausen, 01. 04. 2024

Was sind die Forderungen
Die Initiative „Für eine lokale, sichere und günstige Energieversorgung (Solarinitiative)“ sorgt für eine Energieversorgung unabhängig von fossilen Energien. Dafür braucht es einen neuen Artikel „84a Solarenergie“ in der Schaffhauser Kantonsverfassung. Der Artikel fordert, dass die Produktion von Solarenergie zur Pflicht wird und für die Stromeinspeisung ins Netz attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die Solarinitiative fordert konkret:
  • Grundsatz der Solarpflicht für Neubauten und bei Sanierungen (Einführung spätestens zwei Jahre nach Annahme der Initiative).
  • Grundsatz der Solarpflicht für bestehende Bauten und Anlagen (sehr lange Übergangsfrist von zwölf Jahren ab Annahme der Initiative; in begründeten Einzelfällen kann diese Frist verlängert werden).
  • Die Energieversorgungsunternehmen werden verpflichtet, die notwendigen Netzanschlüsse herzustellen.
  • Die Aufrüstung der bestehenden Bauten soll durch finanzielle Anreize gefördert werden.
  • Für den Solarstrom muss eine attraktive Einspeisevergütung garantiert werden.
  • Der Gesetzgeber (Kantonsrat) wird den Grundsatz der Solarpflicht konkretisieren und dabei auch Ausnahmen gewähren können (bspw. bei sehr kleinen oder anderweitig ungeeigneten Bauten).

Solarinitiative Schaffhausen, 01. 04. 2024
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