LeserInnenbrief - SP-resso

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--> Schaffhauser Nachrhichten: "In Schaffhausen bildet sich 5G-Widerstand"
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5G-Antennen in Stein am Rhein...
 
In Stein am Rhein wurde bereits im letzten Frühjahr eine 4G-Antenne in eine 5G-Antenne umgerüstet, entgegen einer Medienaussage letzte Woche, es sei auf Grund des Widerstandes in Stein am Rhein noch keine 5G-Antenne in Betrieb. Diese Aussage bezieht sich nur auf das Baugesuch, das in Stein am Rhein bei der Kläranlage hängig ist. Hier handelt es sich um einen neuen Standort, deshalb musste in diesem Fall ein Baugesuch eingereicht werden und zwingend die Öffentlichkeit mit einer Bauausschreibung informiert werden. Dies hat Widerstand ausgelöst.
 
Wenn aber bereits ein 4G-Antennenstandort bewilligt ist, kann dieser in einem vereinfachten Verfahren in 5G umgewandelt werden. Diese Aufrüstung einer 4G-  in eine 5G-Anntenne braucht kein Baugesuch und die Bevölkerung muss nicht informiert werden.
 
Im Industriegebiet von Stein am Rhein in unmittelbarer Nähe zur direkt angrenzenden Wohnzone und von Naturschutzgebieten, wurde so im letzten Frühjahr eine bestehende Mobilfunkantenne von 4G- in eine 5G-Antenne im vereinfachten Verfahren umgerüstet, also ohne Baugesuch und ohne Einsprachemöglichkeit. In unmittelbarer Nähe, sowie im angrenzenden Wagenhausen, stehen insgesamt drei weitere 4G-Antennen. In einem Umkreis von knapp 400m stehen also aktuell auf der südlichen Rheinseite von Stein am Rhein vier Mobilfunkantennen, eine 5G, drei 4G (und wie bereits erwähnt, auf der nördlichen Seite ist ein Baugesuch hängig).
 
Grundsätzlich können alle 4G-Antennen via sogenannten Bagatellverfahren, ohne Ausschreibung, in 5G umgewandelt werden, also ohne Information der Öffentlichkeit und ohne Überprüfung, ob die örtliche Ballung der Standorte dieser Antennen für die Versorgungslage überhaupt nötig ist. Dies ist einer der Kritikpunkte meines im Kantonsrat eingereichten Postulates.
 
Damit es eben nicht Gebiete gibt, die unnötigerweise mit Strahlung überversorgt werden durch verschiedene Mobilfunk-Betreiber, ist es Aufgabe der Gemeinden und des Kantons zu prüfen, ob zwei oder mehrere Antennen in zu geringer Distanz zueinander aufgestellt werden und darauf zu achten, dass die Mobilfunkbetreiber die Standorte ihrer Antennen den Bedürfnissen der Benutzer und Benutzerinnen angemessen verteilt platzieren um sie vor unnötiger Strahlung zu schützen.

Irene Gruhler Heinzer, Kantonsrätin
Stein am Rhein
 
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